Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Karo Kauer Label GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://karokauer.com.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 25.06.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Karo Kauer Label GmbH
Seewiesenstraße 14
73054 Eislingen

E-Mail: support@karokauer.com

https://karokauer.com/pages/kontakt

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 0716196592010

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Egebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit

Technischer Support: amir@karokauer.com

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24